„Sie wurden von diesem
Auto angefahren“
Eutin: Prozess wegen Unfallflucht in Ratekau – 5000-Euro-Parkrempler und eine anonyme Zeugin.

Die Angeklagte hatte ihren SUV auf dem Parkplatz des Amtsgerichts Eutin abgestellt. Das Fahrzeug weist an der Front nur leichte Kratzer auf.Foto: Dirk Schneider
Eutin. Leichtes Make-up, frisierte Haare, schicke Bluse, elegante Hose, dezenter Goldschmuck – die 81-jährige Angeklagte legt Wert auf ein gepflegtes Äußeres. Im Verlauf der Gerichtsverhandlung verstärkt sie diesen positiven Eindruck. Offen beantwortet die ältere Dame alle Fragen und weckt immer mehr Zweifel am Tatvorwurf. Hat die rüstige Rentnerin tatsächlich ein Auto beim Parken in Ratekau schwer beschädigt? Wegen Unfallflucht soll sich die Lübeckerin vor dem Amtsgericht Eutin verantworten.

Dabei wirkt die Beweislage – auch aufgrund der Aussage der Angeklagten selbst – zunächst sehr eindeutig. Was war passiert? Ende Juli 2025 fuhr die Seniorin in ihrem Auto durch Ratekau in Richtung Pansdorf. An einer Kreuzung in Techau musste sie etwas stärker bremsen.

Ihr Chihuahua, den sie mit etwas Leine auf der Rückbank festgemacht hatte, rutschte in den hinteren Fußraum. Um den Hund aus der misslichen Situation befreien zu können, steuerte die Frau ihren Kompakt-SUV auf den nahegelegenen Parkplatz eines Hofladens und hielt links neben einem SUV-Kombi.

Sie habe dann vom Fahrersitz aus versucht, den Hund zwischen Sitz und Lehne zu greifen. Weil dies misslang, sei sie ausgestiegen, habe die hintere Tür geöffnet, den Hund hochgehoben und beruhigt. „Er kriegte kaum Luft, ich musste ihm kurz die Schnauze zuhalten, damit er wieder schlucken konnte“, sagt die Angeklagte. Als sich alles nach zwei, drei Minuten beruhigt habe, sei sie wieder eingestiegen und weitergefahren.

Und beim Ausparken – so der Vorwurf der Staatsanwältin – habe die Angeklagte das andere Fahrzeug schwer beschädigt. Die Unfallfotos zeigen eine verbeulte und zerkratzte Hintertür. Die Reparaturkosten lagen bei mehr als 5000 Euro. Angesichts eines solchen Schadensbildes müsste man diesen Vorfall bemerkt haben, erklärt die Staatsanwältin.

Die Angeklagte stimmt zu – allerdings mit einer anderen Schlussfolgerung. Weil sie nichts wahrgenommen habe, sei sie für den Unfall auch nicht verantwortlich. „Ich weiß nicht, wie ich den Wagen beschädigt hätte“, sagt die Lübeckerin.

Allerdings gibt es den Zettel einer mutmaßlichen Zeugin, den eine Mitarbeiterin des Hofladens dem geschädigten Autofahrer aushändigte. Darauf notiert sind die beiden Kfz-Kennzeichen und der Satz: „Sie wurden von diesem Auto angefahren.“ Die Zeugin selbst sei leider nicht bereit gewesen, ihre Personalien anzugeben. „Sie wollte partout nichts mehr mit der Sache zu tun haben und hat sich entfernt“, sagt der Geschädigte.

Aufgrund dieser Umstände habe man die Polizei benachrichtigt. Eine Streife fuhr dann zum Wohnort der tatverdächtigen Halterin. Deren Auto parkte vor der Tür. Die Beamten stellten einen Schaden an der rechten Front fest. „Es sah frisch aus“, sagte der Polizist. Die Beschuldigte habe hingegen angegeben, dass dies ein alter Schaden sei. Das Foto zeigt einen weißen Streifen unterhalb des Scheinwerfers.

Die Angeklagte bleibt bei dieser Darstellung. Ihre Garage sei sehr eng und deshalb weise ihr Auto ein paar Macken auf. Dann fragt sie: „Wie soll diese kleine Schramme einen so großen Schaden verursacht haben?“

Die Richterin nickt und zweifelt angesichts der Bilder, „ob Beulen und Kratzer zusammenpassen“. Im Raum steht der Auftrag für ein Gutachten, ob die Schäden tatsächlich kompatibel sind. Doch die Bewertung wäre schwierig und langwierig. Der Schaden ist bereits repariert.

Alle Beteiligten einigen sich auf eine schnelle und pragmatische Lösung. Das Gericht stellt das Verfahren gegen eine Auflage von 1200 Euro ein – die Summe soll auf Anregung der Angeklagten dem Tierheim Lübeck zugutekommen. dis
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