Die Uhr zeigt 5.45 Uhr, als der Radfahrer über ebenjene Absperrbake stürzt und schwer verunglückt. Ein Passant findet ihn und wählt den Notruf. Sechs Jahre später zeigt ein Gerichtsurteil auf, wie schwer die Verletzungen waren: Der Verunglückte wurde durch den Unfall schwerbehindert. Die Unfallversicherung klagte 2023 schließlich vor dem Landgericht Lübeck gegen die Stadt Bad Schwartau und forderte 290.000 Euro – vergebens, wie das Urteil jetzt zeigt. Das Landgericht wies die Klage ab.
Vorwurf: Absperrbake
war nicht erkennbar
Der Vorwurf der Unfallversicherung: Die Absperrung – zwei in den Boden betonierte senkrechte Pfähle, die mit einer 2,20 Meter langen Querstrebe verbunden waren – sei am Tag des Unfalls, am 21. September 2020, nur auf der dem Radfahrer abgewandten Seite mit reflektierenden Warnmarkierungen beklebt gewesen. Zudem sei der Randbereich der Bake zum Unfallzeitpunkt bewachsen gewesen, der Lichtkegel einer nahen Straßenlampe durch einen Baum verdeckt. Für den Radfahrer sei die Warnbake daher nicht erkennbar gewesen.
Die Versicherung forderte, dass die Stadt wegen Amtspflichtverletzung zu zwei Dritteln hafte. Ein Drittel Mitverschulden des Radfahrers rechnete sie selbst ein. Denn: Ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild fehlte zum Unfallzeitpunkt und wurde erst später, am selben Tag, nachträglich montiert. Der Mann hatte die Absperrung demnach formal unerlaubt passiert.
Versicherung forderte
307.000 Euro
Zunächst forderte die Unfallversicherung für übernommene Behandlungskosten und weitere unfallbedingte Aufwendungen mehr als 307.000 Euro. Der Streitwert vor Gericht betrug letztlich 290.000 Euro. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Ein vom Landgericht beauftragter Gutachter kam zu einem anderen Ergebnis als der Sachverständige der Versicherung: Die Bake war demnach auf beiden Seiten vorschriftsgemäß mit „retroreflektierenden Aufklebern“ versehen – das belegen laut Urteil auch Fotos, die die Polizei noch am Unfallort angefertigt hatte.
Die von der Unfallversicherung vorgebrachten Beweise seien „unergiebig“, stellte das Gericht fest. Gegen die abgewiesene Klage legte die Unfallversicherung laut Katrin Engeln, Bürgermeisterin von Bad Schwartau, keine Berufung ein. Das Urteil sei rechtskräftig. „Das Gutachten schließt mit dem Ergebnis, dass die verwendeten und nachfolgend leider auch unfallursächlichen Verkehrseinrichtungen den geltenden Vorschriften entsprachen“, erklärt Bürgermeisterin Katrin Engeln auf LN-Anfrage. Zugleich betont sie: „Die schweren Verletzungen des verunfallten Radfahrers und die dramatischen Folgen für den Mann sind absolut bedauerlich.“
Radfahrer ist seit dem
Unfall Schwerbehindert
Der Aufprall auf den Asphalt erwies sich für den Ostholsteiner als lebensverändernde Katastrophe. Bei dem Unfall stürzte der Mann, „sein Fahrrad noch festhaltend, auf das Gesicht”, heißt es im Urteil. Die darin aufgezählte Liste an Verletzungen ist lang: schweres Schädelhirntrauma mit Hirnblutungen, zahlreiche Gesichtsschädelbrüche. Der damals 59-Jährige verlor das Sehvermögen auf dem linken Auge und seinen Geruchssinn. Er trug eine bleibende Wirbelkörperfehlstellung davon, leidet bis heute unter Dauerschmerzen sowie Gedächtnis-, Aufmerksamkeits- und Persönlichkeitsveränderungen und kann ohne Gehhilfe kaum laufen. Er ist zu 90 Prozent schwerbehindert. Sein Berufsleben als Unterkunftsmitarbeiter in der Bundespolizeiakademie war beendet.
Seit Dezember 2021 bezieht der Mann eine volle Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung und zusätzlich eine Verletztenrente von 100 Prozent aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Fall löste damals große Betroffenheit und Wut aus. Am Tag nach dem Unfall hatten Unbekannte eine Grabkerze, eine Blume und ein Schild mit der Aufschrift „Stoppt den Behördenirrsinn – Lebensgefahr“ an der Unfallstelle aufgestellt.
„Die juristische Aufarbeitung der Sache ist das eine, das andere ist jedoch, was der Unfall für die betroffene Person bedeutet“, sagt Engeln. Kontakt zur Familie habe es nach ihrer Kenntnis nicht gegeben – auch weil das Verfahren erst jetzt abgeschlossen worden sei. Vom Unfall bis zum rechtskräftigen Urteil vergingen fünfeinhalb Jahre. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der unberechtigten Durchfahrt gegen den Radfahrer – 2020 von der Polizei noch angekündigt – hat es nicht gegeben.