„Ich habe Angst um mein Leben“
63-jähriger Ostholsteiner wegen Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt.

Am Amtsgericht Eutin wurde ein 63-jähriger Ostholsteiner verurteilt, bei dem nach einem Zufallsfund verschiedene Drogen sichergestellt wurden.Foto: Dirk Schneider
Eutin. Der Angeklagte wirkt schüchtern und unscheinbar. Mit hängenden Schultern und gesenktem Kopf hockt er auf dem Stuhl. Er spricht stockend mit leiser Stimme. Die ängstliche Haltung passt zu den wenigen Worten, mit denen er später Fragen zu den Tatvorwürfen beantwortet.

Was ist passiert: Die Kriminalpolizei durchsucht im Herbst 2024 die Wohnung von Marc A. (Name geändert). Die Beamten ermitteln eigentlich wegen des Versuchs einer räuberischen Erpressung. Auf dem Balkon finden sie eine Sporttasche mit 432 Gramm Cannabis sowie LSD-Pappen und Ecstasy-Pillen und -Pulver, im Kühlschrank eine Dose mit Amphetamin-Paste.

Sämtliche Betäubungsmittel sind in Tütchen verpackt. „Ein Zufallsfund“, sagt der Beamte. Der Beschuldigte habe damals ausgesagt, dass er die Betäubungsmittel „für ihm bekannte Rocker gelagert“ habe. „Namen hat er nicht genannt“, erklärt der Polizist.

Der Angeklagte erklärt, dass er sich damals habe überreden lassen, die Betäubungsmittel aufzubewahren. Er habe auch kurz in die rote Tasche hineingeschaut und gewusst, dass es sich um illegale Drogen handele. „Er hat sich aber keine großen Gedanken gemacht, was damit geschehen soll“, sagt sein Verteidiger. „Er hat eine Riesendummheit begangen.“ Sein Mandant nickt.

Marc A. sei davon ausgegangen, dass die Tasche, die er damals zwei, drei Tage im Besitz gehabt habe, nach kurzer Zeit wieder abgeholt würde. Ob die Drogen für den Eigenbedarf der Eigentümer oder für den Verkauf bestimmt gewesen seien, wisse er nicht und habe ihn auch nicht interessiert. „Es war eine schwierige psychische Situation“, sagt der Verteidiger. Sein Mandant habe sich gegen die Bitte nicht wehren können.

Auf die Nachfrage der Richterin, warum er die Namen der Hintermänner nicht nennen wolle, antwortet Marc A.: „Ich habe Angst um mein Leben.“ Weitere Angaben macht er nicht. Das Gericht bohrt auch nicht weiter nach. Marc A. hat keine Vorstrafen.

Die Staatsanwältin honoriert das frühzeitige Teilgeständnis des Angeklagten. Marc A. sei zwar „im Besitz eines ganzen Gemischtwarenladens von unerlaubten Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ gewesen, aber die Beihilfe zum Drogenhandel könne nicht nachgewiesen werden. Weil der Angeklagte zudem erstmals vor einem Strafgericht stehe, fordere sie eine vergleichsweise milde Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.

Das Schöffengericht entspricht diesem Antrag. Als zusätzliche Auflage muss Marc A. 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Verfahren wegen räuberischer Erpressung ist noch nicht abgeschlossen. dis
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