Am 6. März sei dieser Brief bei der Polizei in Schönwalde aufgefunden worden. Weil eine Streife den Adressaten kurz zuvor im Dorf vor Ort gesehen habe, gehe man davon aus, dass dieser die Ladung persönlich an der Polizeidienststelle abgelegt habe, erklärt die Richterin.
Der Angeklagte ist polizei- und ortsbekannt – auch weil er zur Reichsbürger- und Selbstverwalterszene gezählt wird. Deren Anhänger lehnen den Staat und die geltende Rechtsordnung als nicht existent ab.
Laut Anklage soll der 43-jährige Ostholsteiner im September 2023 in Eutin einen Mann geschlagen und getreten haben. Zudem soll der Mann in einem Supermarkt in Schönwalde Waren im Gesamtwert von mehr als 40 Euro gestohlen und sich nach dem Ladendiebstahl den Anordnungen der Polizeibeamten gewaltsam widersetzt haben. Hinzu kommen weitere Diebstähle sowie Sachbeschädigungen und Beleidigungen.
Doch wie kann und soll das Gericht ohne Angeklagten weiter verfahren? Eine polizeiliche Vorführung sei wenig erfolgversprechend, ein Haftbefehl wäre nicht verhältnismäßig, ist man sich einig. In dieser Situation beantragt die Staatsanwältin einen Strafbefehl. Dieser hat den verfahrenstechnischen Vorteil, dass der Angeklagte das Urteil automatisch akzeptiert, wenn er keinen Widerspruch einlegt. Und zu einer entsprechenden Verhandlung müsste er im eigenen Interesse erscheinen.
Aufgrund einer Vorstrafe und der Vielzahl der Delikte fordert die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 15 Euro. Der Verteidiger plädiert für „etwas weniger“. Die Richterin wird die Entscheidung außerhalb der Verhandlung fällen.