Nach einem Termin beim Kreis-Bauamt gab die Gemeinde grünes Licht. „Die Nutzungsbeschränkung in der Bücherei ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden“, berichtet Andrea Penz, die Vorsitzende des Fördervereins. Vor dem Hintergrund des Austausches werde nun eine neue, rechtssichere Betriebsbeschreibung für die Bücherei erarbeitet, teilte die Gemeinde vor einer Woche mit. Dazu gehöre auch die Erstellung eines Bestuhlungsplans für Sonderveranstaltungen.
Bis zur abschließenden Erteilung der neuen Baugenehmigung können Sonderveranstaltungen bereits stattfinden. Diese würden über ordnungsbehördliche Einzelgenehmigungen ermöglicht, heißt es in der Gemeinde-Mitteilung.
Damit ist zumindest ein Ärgernis, das kurz nach der drastischen Gebührenerhöhung von jährlich 20 auf 60 Euro die Vereinsarbeit erschwerte, aus dem Weg geschafft worden.
Nach der Aufhebung will der Förderverein durchstarten. AhrensBook hat viel vor in diesem Jahr: Die Bücherei in Ahrensbök soll wieder ein Ort der Begegnung, der Mittelpunkt des Ortes sein. Deshalb stehen bei der Vorsitzenden Andrea Penz und ihren Mitstreitern zahlreiche Veranstaltungen an. Um diese aber auch in der Bücherei stattfinden zu lassen, braucht es eine Nutzungsvereinbarung mit der Gemeinde. Dazu gab es bereits ein Gespräch mit einem Verwaltungsmitarbeiter.
Nun können die Vereinsmitglieder jedoch mit den Vorbereitungen für die Lesung mit Lena Johannson am Donnerstag, 26. März, beginnen. Die Autorin liest um 19 Uhr im Bürgerhaus aus ihrem Roman „Aufgeben können die anderen“. Karten sind bereits in der Bücherei und per Mail an info@ahrensbook.de erhältlich.
In der Zwischenzeit haben die Vereinsmitglieder auch die Liste mit allen Veranstaltungen an die Gemeinde geschickt, die im Gespräch über die mögliche Büchereinutzung von AhrensBook gefordert worden war. „Auf dieser Basis soll die Nutzungsvereinbarung verfasst werden“, sagt Penz. Das Gespräch mit der Verwaltung sei von einer „konstruktiven Atmosphäre“ geprägt gewesen.Aufgrund des Redaktionsschlusses am Mittwoch vor Erscheinen, hatten wir in der Ausgabe vom 28. Februar noch berichtet, dass es eine Besucherbeschränkung gibt, obwohl diese schon aufgehoben war.