„Schilder sind bestellt“: Wo inBad Schwartau bald Tempo 30 gilt
Stadt ordnet an vier Abschnitten Geschwindigkeitsbegrenzungen an – Zonen an Schule, Spielplatz und Pflegeheim.

Bad Schwartaus Ordnungsamtsleiter Dennis Wiese zeigt es an. In Kürze gilt Tempo 30 in der Lübecker Straße im Bereich des Pädagogiums.Foto: Sebastian Prey
Bad Schwartau. Kaum ein Thema wird in Bad Schwartau so leidenschaftlich diskutiert wie die Verkehrsführung – und hier insbesondere die Einführung von Tempo-30-Zonen. Für die einen ist sie ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit und Lebensqualität, für die anderen ein Eingriff in den Verkehrsfluss. Nun plant die Stadt Bad Schwartau zumindest in Teilbereichen neue streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen.Hintergrund ist die Novellierung der Straßenverkehrs-
ordnung (StVO), durch die Kommunen zusätzliche Möglichkeiten erhalten haben, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h anzuordnen. In Bad Schwartau wird die Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Polizei-
direktion Lübeck vier neue Abschnitte mit Tempo 30 einrichten.

Beschilderung

folgt zeitnah

Die Maßnahmen wurden im Vorfeld im Rahmen der jährlichen Straßenverkehrsschau gemeinsam mit Experten beraten. Ordnungsamtsleiter Dennis Wiese kündigt eine zeitnahe Umsetzung an: „Die Schilder werden in Kürze bestellt. Sobald die vorliegen, wird der Bauhof die Montage übernehmen.“

Konkret sind Veränderungen an mehreren Punkten im Stadtgebiet vorgesehen. In der Lindenstraße und Pariner Straße wird im Bereich des Alten- und Pflegeheims Dana Lindenblick eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt. „Der Wunsch bestand schon seit vielen Jahren. Die Umsetzung scheiterte immer daran, dass die Vorgaben so eng gesteckt waren und eine Tempobegrenzung nur im Bereich des Haupteingangs möglich war“, erklärt Wiese. Das Pflegeheim verfüge jedoch über zwei Haupteingänge – in der Pariner Straße und in der Lindenstraße. „Nun wurden die strengen Auslegungen gelockert und machen eine Anordnung möglich“, so der Ordnungsamtsleiter.

Mehr Sicherheit

durch Tempolimit

Veränderungen stehen auch in der Hauptstraße an. Aufgrund diverser Beschwerden, unter anderem wegen der Missachtung eines Fußgängerüberweges, kann dort im Bereich eines angrenzenden Spielplatzes eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet werden. Ziel sei es, die Sicherheit deutlich zu erhöhen.

Vor Schulen gilt in Bad Schwartau bereits meist Tempo 30. Eine Ausnahme bildete bislang die Lübecker Straße am Pädagogium. „Die Regelung war überfällig“, sagt Wiese. „Da es sich aber bei der Lübecker Straße um eine Gemeindestraße handelt, waren die Hürden für eine Tempolimit ungleich höher als bei Straßen, die aufgrund der Verkehrslage und Bedeutung höher eingestuft sind.“ Im Rahmen der Schulwegsicherung wird von der Kreuzung Auguststraße bis zur Anton-
Baumann-Straße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt. Schulleiter Thorsten Krebs: „Darüber freuen wir uns. Hier wird häufig sehr zügig gefahren, obwohl insbesondere morgens und mittags vor der Schule viel los ist. Die Begrenzung ist absolut sinnvoll.“

Wie geht es weiter

im Stockelsdorfer Weg?

Grundsätzlich begrüßt die Politik die neuen Regelungen. Dennoch dämpft Dennis Wiese die Erwartungen auf eine flächendeckende Ausweitung. „Die Regelgeschwindigkeit im Stadtgebiet bleibt Tempo 50 – da ist die StVO eindeutig“, betont er.

Spannend dürfte auch die Entwicklung im Stockelsdorfer Weg werden. Aufgrund des schlechten Straßenzustands gilt dort seit Jahren Tempo 30. Nun steht eine Sanierung an. „Danach entfällt also der Grund für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir werden prüfen, inwieweit es mögliche andere Gründe für eine Begrenzung gibt“, erklärt Dennis Wiese.

Für Diskussionen hatte bereits vor drei Jahren die Aufhebung der Tempo-30-Regelung in der Mühlenstraße gesorgt. Damals fehlte die rechtliche Grundlage, was bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unmut sorgte. Zumal die Politiker sich grundsätzlich für mehr Tempo-30-Zonen aussprachen und sich der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anschlossen. Ziel des Bündnisses ist es, eine Änderung des Bundesrechts zu erreichen, damit Kommunen innerorts Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen können, wo sie es für notwendig halten. sep
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