Schon vor dem Wälzen in den Unterlagen wissen sie, dass eine derzeitige Beschränkung auf maximal vier Besucher in der Bücherei, die Ahrensböks Bürgermeister Andreas Zimmermann (parteilos) veranlasst hat, nicht notwendig ist. Ansgar Speer holt die Baugenehmigung hervor, auf die sich die Verwaltung stützt. „Wir haben die Bücherei geplant. In der Baugenehmigung und den dazugehörigen Auflagen gibt es überhaupt keine Einschränkungen zur Nutzung der Bücherei“, erklärt Speer, mit Kraushaar damals Chef des Planungsbüros Ahrensbök. Es stimme nicht, dass es einschränkende Brandschutzbestimmungen gebe. „Die Argumentation der Gemeinde ist unwahr“, schimpft Speer.
Besonders ärgert die Männer, dass angedeutet werde, die Bücherei sei nicht richtig genehmigt worden. Viele seien verunsichert, berichtet der Ahrensböker Kraushaar. „Ich werde wiederholt angesprochen und gefragt: Was habt ihr denn da geplant?“, sagt er. Er fühle sich persönlich angegriffen. Auch Speer ist wütend. „Es wird suggeriert, wir hätten eine Baugenehmigung erwirkt, die den Brandschutz vernachlässigt hat“, sagt er. Es gebe kein Brandschutzproblem. Man spiele hier mit Ängsten.
Die Architekten können sich gut an den Auftrag vor 35 Jahren erinnern. Aus dem Nachlass des Ahrensböker Kaufmanns Ernst Prüß entstand aus der Hofstelle Schmidt das heutige Bürgerhaus. „Die Arbeiten liefen gut“, erzählt Speer von der Bauphase von August 1993 bis August 1995.
Betriebsbeschreibung
nicht relevant
Der Bauantrag wurde von den Planern am 23. Dezember 1992 eingereicht, das Amt für Bauordnung des Kreises Ostholstein genehmigte den Antrag am 29. Juli 1993.
Auf diese Genehmigung beruft sich die Gemeinde nun. Nach Angaben des Bürgermeisters habe eine Recherche zur Vorbereitung einer Nutzungsvereinbarung mit dem Förderverein „AhrensBook“ ergeben, dass die heute praktizierte Nutzung mit größeren Besuchergruppen von der ursprünglichen Baugenehmigung nicht gedeckt sei. Explizit geht es um eine Anmerkung in der Betriebsbeschreibung zur Bücherei. Dort heißt es: „Ständig und gleichzeitig anwesende Personenzahl: 1 Person pro 100 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche.“ Zimmermann erklärt: „Diese Begrenzung ergibt sich aus den vorhandenen Genehmigungsunterlagen. Die betreffende Betriebsbeschreibung für die Bücherei ist Bestandteil der betreffenden Baugenehmigung.“
Beschreibung für
Stellplatznachweis
Falsch, sagen die Architekten. Sie legen die besagte Betriebsbeschreibung vor, die die Architekten im März 1993 verfassten, um die notwendigen Stellplätze zu ermitteln. „Das Dokument, aus dem die Gemeinde die Einschränkungen ableitet, ist nicht Teil des Bauantrages und nicht Teil der Baugenehmigung. Das ist eine allgemeine Beschreibung, in der dargestellt wird, welche Bemessungsgrundlagen für Stellplätze und WC-Anlagen anzuwenden sind. Sie ist nicht genehmigungsrelevant“, erklärt Architekt Speer und zeigt den an der Betriebsbeschreibung angehängten und zugrundeliegenden Stellplatznachweis, der vom Kreis im Januar 1993 nachgefordert wurde.
Deswegen verstehen die Architekten das Vorgehen der Gemeinde nicht. „Eine Einschränkung der Besucherzahlen hätte in der Baugenehmigung als Auflage aufgeführt werden müssen. Ist sie aber nicht, weil die Landesbauordnung aus guten Gründen keine Festlegungen hierzu trifft, nämlich, wie viele Personen eine Nutzungseinheit nutzen dürfen“, sagt Speer.
Das sieht Bürgermeister Zimmermann anders. „Es wurde eine Betriebsbeschreibung für das ganze Gebäude vom Kreis am 15. Januar 1993 nachgefordert. Diese Betriebsbeschreibung liegt dem Kreis vor. Und wenn sie vorliegt, gilt sie als verbindlich“, betont der Verwaltungschef.
Gemeinde hält an
Anordnung fest
Er bleibt deshalb bei seiner Anordnung für die Bücherei. Er sei aber in Gesprächen mit dem Kreis, um eine unbürokratische Lösung zu finden. Für Zimmermann steht die Nutzungsvereinbarung mit dem Förderverein im Fokus. Dafür wird derzeit eine Betriebsbeschreibung erarbeitet. „Das ist wichtig und für ein Kulturzentrum nur logisch“, sagt er.
Als Bürgermeister sieht sich Zimmermann in der Pflicht, die Nutzung der Bücherei gerade mit Blick auf größere Besuchergruppen rechtlich abzusichern. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Vorgehensweise der Planer sagt er: „Es ist schwer nachvollziehbar und problembehaftet, einen Bauantrag für eine Umwandlung von einer Hofstelle zu einem multiplen Kulturzentrum mit Versammlungsstätte ohne Betriebskonzept einzureichen und ihn auch genehmigt zu bekommen.“
Die Architekten glauben derweil, dass die Besucherbeschränkung und auch die drastische Gebührenerhöhung für Mitglieder einen anderen Grund haben. „Das ist politische Absicht“, sagen die ehemaligen Geschäftspartner. Sie klappen den angestaubten Ordner wieder zu. Die Recherche ist beendet, der Ärger über das Vorgehen der Gemeinde bleibt.