Laut Anklage des Staatsanwalts soll Florian S. (alle Namen geändert) Mitte April und Anfang Mai 2025 ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto seiner Frau gefahren sein. Der Tatvorwurf stützt sich auf die Anzeige des 71-jährigen Peter K., der in der Nähe wohnt.
Der Rentner aus Ahrensbök berichtet, dass er an jenem Abend von einer Bekannten angerufen worden sei, weil sich diese beim Aussteigen den Fuß verdreht habe und nicht mehr laufen könne. Er sei dann zu dem Parkplatz gefahren, habe angehalten und durch sein offenes Beifahrerfenster gefragt, ob die Frau selbst umsteigen könne oder Hilfe benötige. „In diesem Augenblick hielt ein Auto neben mir“, sagt Peter K. „Es gab dann dumme Sprüche.“
„Ich fühlte mich bedroht“, sagt die Zeugin
Dann sei der Wagen weitergefahren und in einer Garage abgestellt worden. Frau und Kind, die auf der Rückbank gesessen hätten, seien in die Wohnung gegangen. Der Beifahrer sei etwas entfernt stehen geblieben, der Fahrer zurückgekommen. An der Fahrertür stehend, habe Florian S. weiter gepöbelt, gegen das Auto getreten und Krawall gemacht. „Ich fühlte mich bedroht, habe gedacht, dass er unter Alkohol und Drogen war“, sagtHannah T. bestätigt die Aussage ihres Bekannten weitgehend. Manche Sätze und Formulierungen der Zeugen sind deckungsgleich. Der Verteidiger hinterfragt, wie sie aus dem eingeschränkten Blickfeld ihres Autos heraus durch zwei nebeneinander stehende Fahrzeuge hindurch den Tritt gegen die Fahrertür sehen konnte. Wer saß wo? Wer sagte was? Am Ende wirkt die Zeugin verunsichert: „Ich hatte Angst.“
Auch beim zweiten Tatvorwurf offenbart sie Erinnerungslücken. Im Gegensatz zu Peter K. ist sie sich nicht mehr sicher, wann und wo sie den Angeklagten Anfang Mai habe fahren sehen. Der Rentner verweist auf eine Liste mit Datum, Uhrzeit und Ort, auf der er weitere Fahrten des Angeklagten vermerkt habe und gerne vorlesen würde – ein Angebot, das später von Bedeutung sein wird.
Der Angeklagte räumt reumütig ein, dass er sich bei dem Streit Mitte April 2025 schlecht benommen habe und bittet die beiden Betroffenen persönlich um Entschuldigung. „Ich war stark alkoholisiert und habe mich geärgert und aufgeregt, dass ein Fahrzeug neben den Parkplätzen mitten auf der Straße stand“, sagt Florian S.
Zugleich bestreitet er, dass er selbst hinter dem Steuer gesessen habe. Er sei der Beifahrer gewesen. „Mein Kollege Milas ist gefahren“, sagt Florian S. Er habe mit Milas weitere Bekannte besuchen wollen. „Vorher haben wir noch Alkohol von Edeka geholt.“
Verhandlung endetEhefrau Daniela S. bestätigt, dass sie den Autoschlüssel an Milas ausgehändigt habe. Bei der Einkaufsfahrt sei sie nicht dabei gewesen. „Dann wäre ich gefahren“, sagt die resolut wirkende Frau.
Ebenso sicher sei sie, dass die zweite angezeigte Fahrt Anfang Mai nicht stattgefunden habe. Wegen eines Trauerfalls sei die Familie an dem Wochenende nicht unterwegs gewesen. „Wir waren den ganzen Tag zu Hause“, sagt Daniela S.
Nach der Beweisaufnahme sieht der Staatsanwalt nur den ersten Tatvorwurf als erwiesen an und forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro für das Fahren ohne Führerschein. Die Richterin hat jedoch erhebliche Zweifel aufgrund der erkennbaren Belastungstendenzen in einer Zeugenaussage. „Und dann kann ich ihn nicht verurteilen“, begründet sie ihren Freispruch.