Neues Informationsangebot für Eltern volljähriger Kinder

Ab dem 18. Geburtstag sind junge Menschen voll geschäftsfähig. Sie können Verträge wie beispielsweise Miet- oder Handyverträge schließen, Alkohol oder Zigaretten kaufen und sind strafmündig. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrem Onlineportal eine neue Übersicht über alle wichtigen Themen und Änderungen, die 18-Jährige und ihre Eltern betreffen.

Ein wichtiges Thema für junge Menschen ist das eigene Konto. Spätestens mit dem 18. Geburtstag sollten Jugendliche darüber verfügen können. „Mit der Volljährigkeit ist das Kind voll geschäftsfähig und kann eigenständig Bankgeschäfte erledigen“, sagt Joanna Batista von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Was dabei wichtig ist und wie man Kosten- und Schuldenfallen vermeidet, erfahren Kinder und Eltern auf dem Online-Portal der Verbraucherzentrale. Auch bei Versicherungen ändert sich einiges, wenn das Kind 18 Jahre alt wird. „Wir informieren Kinder und Eltern, wie sie den Versicherungsschutz anpassen können und welche Versicherungen für junge Menschen wichtig sind“, so die Juristin.

Mit dem Eintritt ins Erwachsenenalter beginnen viele Jugendliche eine Ausbildung oder ein Studium. Eltern müssen die erste Ausbildung ihres Kindes finanzieren und haben dabei in vielen Fällen weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Die Unterhaltspflichten der Eltern gegenüber den Kindern sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Bei der Verbraucherzentrale finden Familien außerdem Informationen über die Möglichkeiten, eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren.

Ein wichtiges Thema sind auch Verträge, die bisher über die Eltern liefen. Das betrifft zum Beispiel Mitgliedschaften in Vereinen oder Fitnessstudios sowie den Handyvertrag.

Die Volljährigkeit der Kinder ist auch ein guter Anlass, um über Vollmachten für den Fall von Krankheit und Tod zu sprechen.

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